Winterferienprogramm 2018
Nur noch wenige Tage, dann beginnen endlich die Winterferien! Damit euch in schulfreien Zeit nicht langweilig wird, haben wir ein tolles Ferienprogramm für Euch zusammengestellt.
Die Veranstaltungen finden im Schulklub/Kinder- und Jugendzentrum an der Goethe-Schule Breitenbrunn und im Kinder- & Jugendzentrum Schwarzenberg statt und sind OFFEN FÜR ALLE.
Im Schulklub Breitenbrunn sind wir in beiden Ferienwochen jeden Tag von 9 bis 15 Uhr für Euch da. Für 2 € Unkostenbeitrag bekommt ihr täglich Mittagessen!!!
Im Kinder- & Jugendzentrum Schwarzenberg sind wir in beiden Ferienwochen zu folgenden Zeiten für Euch da:
- Mittwoch: 14 bis 17 Uhr
- Donnerstag und Freitag: 14 bis 18 Uhr
Unsere Veranstaltungen
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Wichtige Hinweise
Busverkehr
Neuer Busverkehr zwischen Breitenbrunn und Rittersgrün
Seit diesem Jahr fährt regelmäßig ein Kleinbus zwischen Rittersgrün und Breitenbrunn! Also können jetzt auch alle Rittersgrüner Kinder und Jugendliche zu unserem Ferienprogramm kommen – unabhängig vom Opa- oder Eltern-Taxi!
Der Bus hält in Rittersgrün zuerst an der Haltestelle „Halbmeiler Straße“, dann „Am Volksheim“ und dann an der „Schule“. In Breitenbrunn könnt ihr an der Haltestelle „Ratsstübel“ aussteigen.
Unser Ferienprogramm beginnt um 9 Uhr, der passende Bus fährt in Rittersgrün um 8:50 Uhr ab „Halbmeiler Straße“.
Um 14:21 Uhr fährt der Bus an der Haltestelle „Ratsstübel“ dann zurück nach Rittersgrün.
Neuer Busverkehr für Johannstädter und Erlabrunner
Auch zwischen Johannstadt und Erlabrunn gibt es einen neuen Bus, der ebenso in den Ferien fährt: ab 8:35 Uhr geht es los am Busplatz in Johanngeorgenstadt, er hält aber auch an vielen weiteren Haltestellen, und in Erlabrunn. Aussteigen könnt ihr am Dorfberg und von dort ist es nur noch ein kurzes Stück zur Schule und unserem Kinder- und Jugendzentrum.
Zurückfahren könnt ihr um 15:02 Uhr ab der Haltestelle „Dorfberg“ Richtung Johanngeorgenstadt.
Offene Betreuung
Unser Winterferienprogramm ist ein offenes Angebot für alle Kinder und Jugendlichen. Alle Angebote können auf freiwilliger Basis genutzt werden. Über Kommen und Gehen entscheiden die Kinder und Jugendlichen selbst – dementsprechend besteht keine Fürsorge-und Aufsichtspflicht im Sinne eines Betreuungsvertrages, sondern nur in Verbindung mit der Nutzung der unterbreiteten Angebote.